Fischereiprüfung

Wie erhalte ich einen Fischereischein?

Der Fischereischein wird durch die für den Wohnort zuständige Fischereibehörde auf Antrag ausgestellt. Dazu muss das Zeugnis über eine bestandene Fischerprüfung vorgelegt werden. Hat man ein solches Zeugnis nicht, muss die Fischerprüfung bei der Fischereibehörde abgelegt werden.

 

Die Fischerprüfung wird in der Regel zweimal im Jahr in Sachsen-Anhalt durchgeführt. Der Prüfungstermin muss 8 Wochen vorher durch die Fischereibehörde bekanntgegeben werden, bis 4 Wochen vor der Prüfung muss man sich bei der Fischereibehörde angemeldet und die Prüfungsgebühr entrichtet haben. Die Prüfungsgebühr beträgt für Kinder und Jugendliche von 8 bis 18 Jahre 30,00 €. Ab 18 Jahre sind 60,00 € zu bezahlen.

 

Was wird geprüft?

Zur Fischerprüfung muss man Kenntnisse in Fisch- und Gewässerkunde sowie Geräte- und Rechtskunde nachweisen. Die schriftliche Prüfung umfasst 60 Fragen, die mit A, B oder C zu beantworten sind. 45 Fragen müssen richtig beantwortet sein. Nach der schriftlichen findet die mündliche Prüfung statt. Der Inhalt ist ähnlich der schriftlichen Prüfung, im Vordergrund steht aber die Fischereiordnung des Landes.

 

Kinder ab 8 Jahre können eine Jugendfischerprüfung ablegen. Die Jugendfischerprüfung ist eine mündliche Prüfung, in der kindgerechte Fragen zur Angelfischerei gestellt werden.

 

Nach bestandener Prüfung erhält man o. g. Prüfungszeugnis und kann somit einen Fischereischein beantragen. Wer die Jugendfischerprüfung abgelegt hat, bis max. zum 18. Lebensjahr gültig, darf nur auf Friedfische angeln. Kinder bzw. Jugendliche bis 14 Jahre bekommen aus rechtlichen Gründen generell nur einen Jugendfischereischein, auch wenn sie die Fischerprüfung bestanden haben. Ab 14 Jahre bekommen sie den Fischereischein.

 

Die Fischerprüfung ist einmalig, sie muss nicht wiederholt werden.

 

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist der Besuch eines 30stündigen Vorbereitungslehrganges, in dem die für die Prüfung erforderlichen Kenntnisse vermittelt werden. Anglervereine, die regelmäßig Kurse zur Prüfungsvorbereitung durchführen findet man auf der Webseite des Kreisanglervereins Merseburg e.V.

 

Umfassende Informationen zur Fischereiausübung in Sachsen-Anhalt und die entsprechenden Gebühren findet man auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt e.V..

 

Die Termine für die Fischerprüfungen im Saalekreis im Jahr 2023 sind:

 

Jugendfischerprüfung:     06.04.2024 und 05.10.2024

Große Fischerprüfung:     23.03.2024 und 28.09.2024