Beitragszahlung
Die Kassierung der Mitgliedsbeiträge erfolgt zur Jahreshauptversammlung im Dezember für das Folgejahr. Mitglieder, die zu diesem Termin verhindert sind, können die Beiträge zur Mitgliederversammlung im Januar oder Februar entrichten. Die Beitragszahlung ist eine Bringepflicht der Mitglieder. Der Mitgliedsbeitrag ist bis Ende Februar zu bezahlen.
Mitgliedsbeiträge ab dem 01.01.2024:
Mitglieder (ab 18 Jahre) 120 Euro/Jahr
Kinder und Jugendliche 50 Euro/Jahr
Passive Mitglieder 50 Euro/Jahr